Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid - Barcelona - Teneriffa - Gran Canaria - Mallorca - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Erbschaft Fuerteventura – Kanarische Inseln

 

Erbschaftsteuer Vergünstigung

 

Fuerteventura gehört zu den Kanarischen Inseln und unterliegt der regionalen Erbschaftsteuer, auch wenn Sie als Nichtsteuerresident nur eine Ferienimmobilie haben, und dauerhaft in Deutschland, der Schweiz oder Österreich leben.

 

Daraus folgt:

  1. Deutsches Erbrecht

    Der Erblasser hat die deutsche Nationalität und den dauerhaften Wohnsitz in Deutschland, aber in Corralejos eine Ferienimmoibilie.

    Es ist das deutsche Erbrecht anzuwenden, auch auf die Immobilie auf Fuerteventura

  2. Spanisches Erbschaftsteuerrecht

    Streng vom Erbrecht, das bestimmt, wer Erbe wird, ist das Erbschaftsteuerrecht zu trennen.

    • Dort wo der Verstorbene und der Erbe leben, ist die Erbschaft vollständig erbschaftsteuerlich zu erklären.
    • Aber wenn eine Immobilie auf Fuerteventura, also in Spanien liegt, dann ist auch dort die spanische Erbschaftsteuer zu erklären, aber nur für den Immobilienwert.

Steuertipp

AKTUELL 2020 – das Hausrat wird nicht mehr pauschal mit 3% besteuert – weiterlesen

 

 

Einführung der Vergünstigung in der Erbschaftsteuer

Aktuell 05.09.2023

 

Zum 05.09.2023 hat die kanarische Regierung wieder die unbeschränkte Vergünstigung in der Erbschaftssteuer eingeführt, und praktisch wieder den Rechtszustand vor dem 31.12.2019 wiederhergestellt.

 

Es gilt damit.
Erbschaftssteuerbefreiung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) für die Gruppe I, II und III.
  • Gruppe I: Abkömmlinge, und Adoptierte unter 21 Jahre
  • Gruppe II: Abkömmline und Adoptierte mit 21 Jahren und älter, Ehegatten, Vorfahren
  • Gruppe III: Verwandte im Seitenverhaeltnis, wie Geschwister, Onkel……

Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigtDie Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Erbschaftsteuer Fuerteventura: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 1 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Telefon

0034 922 788 881

R

Kontakt Fax

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung

Pin It on Pinterest

Share This