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Erbschaftsabwicklung in Spanien

 

Praktische Beispiele

Durch die europäische Erbrechtsverordnung ist es nunmehr auch möglich, dass ein Deutscher in Spanien lebt und nach dem Erbrecht in Spanien beerbt wird.

Die Ansässigkeit der letzten 6 Monate vor dem Tod sind entscheidend.

In Spanien erschwerend kommt hinzu, dass es nicht nur ein Erbrecht gibt, sondern Foralgebiete (Katalonien, Aragon, Balearen, Baskenland) ihr eigenes Erbrecht haben.

 

  1. Beispiel

    Ein Ehegatte lebt in Madrid oder auf Teneriffa und die Ehefrau verstirbt, ohne dass sie ein Testament erstellt hat.

    Gibt es Kinder: Dann erhält der Ehegatte 1/3 Niessbrauch am Nachlass.
    Gibt es keine Kinder, aber Eltern: Dann erhält der Ehegatte ein Niessbrauch von 50% am Nachlass
    Gibt es weder Kinder, noch Eltern, dann erhält der Ehegatte Niessbrauch an 2/3 der Erbschaft.

  2. Beispiel

    Ein Ehegatte lebt in Barcelona (Katalonien) und die Ehefrau verstirbt, ohne Testament (eigene Foralgesetze). Dann erhält der Ehegatte überhaupt kein Pflichtteil. Er hat nur bestimmte Nutzungs und Lebensunterhaltssicherungsansprüche (cuarta vidual)

  3. Beispiel

    Der Vater verstirbt und setzt als Alleinerbin seine Lebensgefährtin ein und der einzige Sohn ist damit enterbt und ihm verbleibt nur der Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts ausmacht, im vorliegenden 50% der Erbschaft.

    Gehen wir davon aus, dass in dem Nachlass eine spanische Immobilie enthalten ist, die 200.000 EUR Wert ist, dann ist der Zahlungsanspruch 100.000 EUR und entsprechend der Streitwert.

    Lebt die Lebensgefährtin und Erbin in Deutschland, dann ist die Klage in Deutschland einzureichen.
    Die Gebühren sind:
    Aussergerichtlich 2.348,94 EUR inklusive Mehrwertsteuer
    Gerichtliche Stufenklage auf Auskunft und Zahlung 1 Instanz: 3.332,65 EUR
    Gerichtskosten: 3.078 EUR
     
    Lebt die Lebensgefährtin und Erbin in Spanien, dann ist die Klage in Spanien einzureichen, wobei die Honorare in den einzelnen Regionen gering abweichen.
    Aussergerichtliche Anmahnung: 1.200 EUR zzgl Mwst
    Gerichtliche Stufenklage auf Auskunft und Zahlung 1. Instanz: 3.500 EUR zzgl Mwst.
    Gerichtskosten: Keine
    Gerichtsdienerkosten /procurador: ca. 1.200 EUR zzgl Mwst.
     
    Im Einzelfall können die Beträge variieren.

    Zu empfehlen ist, aussergerichtlich anzumahnen, aber dann auch kurzfristig die Klage einzureichen, um die kurzzeitige Verjährung von 3 Jahren zu unterbrechen und Prozesszinsen auf die Klagesumme zu erhalten.

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