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Erbteilungsklage bei mehreren Erben

 

Rechtsstreitigkeiten zum deutschen Erbrecht und spanischen Erbrecht treten häufig auf. Normalerweise kann ein Erbschaft in Spanien notariell abgewickelt werden, wenn alle Erben damit einverstanden sind.

Sollte sich jedoch ein Erbe weigern, dann ist unsere Kanzlei für Erbrecht einzuschalten, eine Erbteilungsklage beim Gericht einzureichen ist.

Die Erbteilungsklage in Spanien hat verschiedene Stufen.

 

Stufe 1: Erbteilungsklage – Erstellung Nachlassinventar

Es ist Antrag bei Gericht zu stellen, so dass das Gericht ein Nachlassinventar erstellt. In dem Nachlassinventar werden die Vermögensgüter und die Schulden aufgelistet.

Alle Parteien erhalten die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Parteien sind die Erben, Pflichtteilsberechtigte, Witwe und Gläubiger.

Sollte eine Partei mit dem Nachlasinventar nicht einverstanden sein, wird das Verfahren ausgesetzt und ein Rechtsstreit eröffnet, und der Richter entscheidet über die Richtigkeit des Nachlassinventars.

 

TIPP + HINWEIS:

Sollte ein Erbe nicht freiwillig mitwirken oder „untergetaucht“ sein, dann kann ein Säumnisurteil ergehen, und sein Nichterscheinen oder Schweigen wird als Zustimmung ausgelegt.

 

Stufe 2: Erbteilungsklage – Nachlassbewertung

Sobald der Nachlass bestimmt ist, wird von Gericht ein Sachverständiger zur Bewertung von Immobilienvermögen und ein Verwalter bestellt, der eine Nachlassaufteilung gemäss den Erbquoten erstellt. (cuaderno particional)

 

Stufe 3: Erbteilungsklage – Nachlassaufteilung

Nach der Stufe 2 haben alle Parteien innerhalb von 10 Tagen die Möglichkeit zu widersprechen, gibt es einen Widerspruch, da gibt es wieder einen Rechtsstreit zu dieser konkreten Frage.

 

Stufe 4: Erbteilungsklage – Vermögenszuteilung

Die Stufe 3 ist beendet, sei es einvernehmlich oder durch richterliches Urteil wird entsprechend das Vermögen aufgeteilt, dabei kann ein Erbe die ganze spanische Immobilie erhalten, muss aber die anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten dann auszahlen.

Anschliessend sind die Erbschaftssteuern in Spanien zu begleichen und der Grundbucheintragungsantrag zu stellen, hierzu bieten wir Ihnen unser SERVICE der Erbvollabwicklung in Spanien, aussergerichtlich und gerichtlich an.

 


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