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Häufige Fragen zum Thema Erben in Spanien

 

Erbschaftsabwicklung, Erbschaftssteuer

 

Welches Erbrecht findet Anwendung

 

Nach der europäischen Erbrechtsverordnung, die am 17.08.2015 in Kraft getreten ist, gilt jetzt das Erbrecht des Ansässigkeitsstaates, vorangig dem nationalen Recht.

Wenn der Deutsche 6 Monate vor dem Tod in Spanien gelebt hat, dann gilt das spanische Ebrecht.

Der Deutsche kann aber ein Testament in Spanien erstellen, und das deutsche Erbrecht wählen.

Gerne stehen wir Ihnen für die Erstellung des Testaments zweisprachig, auf deutsch und spanisch zur Verfügung.

Bei schweizerischen Staatsbürgern ist eine Rechtswahl auf das spanische Recht möglich. Die Rechtswahl erfolgt im Testament und erleichtert die spanische Nachlassabwicklung wesentlich, da kein Erbschein aus dem Heimatland erforderlich ist.

 

Wieviel kostet ein Testament in unserer Kanzlei?

 

Wir berechnen 500,00 EUR für ein zweisprachiges Testament auf deutsch und spanisch.

 

Welches Erbschaftssteuerrecht gilt?

 

Es findet stets das spanische Erbschaftssteuerrecht Anwendung, wenn der Verstorbene und Erblasser Eigentümer einer spanischen Immobilie war. Diese Immobilie und das gesamte Inventar müssen nach dem spanischen Erbschaftssteuerrecht versteuert werden.

Auch spanisches Bankvermögen ist in Spanien zu versteuern.

Allgemeine Informationen zur spanischen Erbschaftssteuer

 

Muss ich wegen der Erbschaftsannahme persönlich anreisen?

 

Nein, wir übernehmen für Sie die komplette Nachlassabwicklung in Spanien.

Erbschaftsannahme Spanien

 

Welche deutschen Dokumente sind notwendig?

 

  1. Internationale Sterbeurkunde, apostilliert und übersetzt
  2. Erbschein übersetzt und mit Apostille versehen -> Aktuelles zu den Gebühren für einen deutschen Erbschein, Erbscheinsantrag
  3. Spanische Steuernummer des Verstorbenen und des Erben
  4. Reisepässe des Verstorbenen und der Erben
  5. Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses der Erben
  6. Kaufvertragsurkunde der spanischen Immobilie

Was ist eine spanische NIE Nummer?

 

Die NIE Nummer (número de identificación de extranjeros) ist unbedingte Voraussetzung für Rechtsgeschäfte in Spanien (Erbschaftsannahme in Spanien, Immobilienerwerb in Spanien, Firmengründung in Spanien).

Ohne die NIE Nummer kann keine Steuererklärung in Spanien abgegeben werden.

Die NIE Nummer muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden.

Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

NIE Nummer online bestellen

 

Kann ich die Erbschaft ausschlagen? – Form/Fristen

 

Es gelten Fristen von 6 Wochen oder 6 Monaten

Hatte der Verstorbene seinen alleinigen Wohnsitz in Spanien, gilt eine Ausschlagungsfrist von 6 Monaten

Achtung!

Falls der Verstorbene seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, gilt lediglich eine Frist von 6 Wochen.

Die Ausschlagung kann jedoch nur einheitlich erfolgen, man kann nicht eine Erbschaft ausschlagen, da die Erbschaftssteuer in Spanien zu hoch ist, aber die deutschen Vermögensgüter als Erbe akzeptieren.

Kann ich eine Erbschaft in Spanien ausschlagen und trotzdem in Deutschland annehmen?

 

Welche Aufgaben hat der Notar bei der Erbschaftsannahme zu erfüllen.

 

Der Notar hat anders als in Deutschland lediglich eine beurkundende Funktion. Er kontrolliert die formellen Voraussetzungen einer Urkunde (Korrektheit der Namen, Adressen, etc.), überprüft jedoch nicht die Rechtmässigkeit der Inhalte der Urkunden. Er wird für Sie auch keine Steuererklärung anfertigen und keine Ummeldung vornehmen (Grundbuch, Wasser, Strom, etc.)

 

Was passiert, wenn ich die Erbschaft in Spanien nicht annehme?

 

Die Nachlassabwicklung ist erforderlich, damit das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben wird und die Immobilie verkauft werden kann.

Die spanischen Banken verlangen eine professionell erstellte Erbschaftssteuererklärung in Spanien, um das spanische Bankvermögen freizugeben.

 

Wie hoch ist das Honorar für die Erbschaftabwicklung?

 

Die Erbschaftsabwicklung kostet 0,9% vom Nachlasswert, mindestens 2.500,00 EUR zzgl. MwSt bei geringwertigen Erbschaften.
Gesondert abgerechnet wird das Erbscheinsverfahren, wenn die Verstorbenen in Spanien ansässig waren und ein Erbscheinsverfahren in Spanien durchgeführt werden muss.

 

Fragen zu Erbschaftssteuer in Spanien:

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

 

Erbschaftssteuertabelle

 

Verjährt die Erbschaftssteuer?

 

Der häufige Irrtum, man warte 5 Jahre und dann verjähre die Erbschaftssteuer in Spanien, kann sehr unangenehme und kostenträchtige Folgen haben.

Seit dem 01.01.2003 beginnt die Verjährungsfrist bei einem Todesfall hinsichtlich der Steuerpflichten nicht mehr zu laufen, ohne dass eine spanische Behörde von diesem Sterbefall Kenntnis hatte.

Damit beginnt die Verjährung in der Praxis erst nach der Erbschaftsannahme vor dem spanischen Notar, der eine öffentliche Urkunde aufsetzt, die Dritten gegenüber Wirkung entfaltet.

Verjährung in der spanischen Erbschafssteuer

 

Wird auch in Deutschland die spanische Erbschaftssteuerschuld vollstreckt?

 

Ja, mit der Vollstreckungserleichterung der spanischen Erbschaftssteuerschuld im Ausland, ist das Abwarten der Erbschaftssteuerverjährung zur Steuerfalle geworden.

Die spanische Erbschaftssteuerschuld wird über die deutsche Finanzbehörde vollstreckt und entsprechend gepfändet.(Bsp: Pfändung der Bankkonten des Erben in Deutschland).

Vollstreckung der spanischen Erbschaftssteuerschuld im Ausland

 

Wer haftet für die Erbschaftssteuerschuld?

 

In der Erbschaftssteuer ist der Zahlungsverpflichtige der durch die Erbschaft Bereicherte, in der Regel der Erbe oder Vermächtnisnehmer.Daneben gibt es nach Art.8 spanisches Erbschaftssteuergesetz die solidarische, also gesamtschuldnerische und die subsidiäre Haftung von Banken und dem Grundbuchamt.

Erbschaftssteuerschulden – Haftung

 

 


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