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Schenkung oder Erbschaft in Spanien

 

Schenkung Immobilie Spanien Steuerlastvergleich zur Erbschaft 2022 -2023

 

Unser Service:

Steuerlastvergleich und Vollabwicklung Ihrer Schenkung in Spanien ohne Anwesenheit in Spanien durch unsere Kanzlei.

Die Schenkung der Immobilie auf Mallorca oder Teneriffa als vorweggenommene Erbfolge ist begehrt, um spätere Erbschaftsabwicklungen zu vermeiden.

Aufgrund der 99,9% Steuervergünstigung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) ist die Schenkung auf den Kanaren guenstiger als auf Mallorca.

TIPP:

Auf Mallorca lohnt sich die Schenkung vor allen Dingen bei kürzlich erworbenen Immobilien oder Immobilien, die einen niedrigen Referenzwert haben (rústico – ländliche Fincas)

Die Schenkung einer spanischen Immobilie ist meist steuerlich teurer als eine Erbschaft, da bei einer Schenkung der Veräusserer eine Gewinnsteuer zu zahlen hat, die sich vereinfacht gesagt aus der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Schenkungswert berechnet.

TIPP:

Nutzen Sie unseren Service der vergleichenden Steuerberechnung und Sie haben eine Entscheidungsgrundlage, was für Sie günstiger ist.

Bei einer Schenkung ist zu unterscheiden

Steuerpflichten des Schenkers steuerlich nicht ansässig in Spanien (Ferienimmobilie Spanien)

  • Gewinnsteuer 19% Differenzbesteuerung – (bei einer Erbschaft entfiele diese Steuerlast)
  • Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal), neu geregelt seit dem 10.11.2021
Steuerpflichten des Beschenkten
  • Schenkungssteuer (massgeblich in der Höhe ist der Schenkungswert und der Verwandtschaftsgrad)

Beispiel

leiblicher Sohn (ledig, 30 Jahre) bekommt von seinem Vater ein Vermögen im Wert von 800.000,00 EUR (Geldschenkung)

Vergleich Erbschaftssteuertabelle – weiterlesen

 

Autonome Regionen Steuerzahlbetrag (EUR)
Andalucía 1.716,20
Castilla y León 2.001,23
Extremadura 100.061,34
Cantabria 0,00
Aragón 62.197,19
Asturias 244.860,00
Valencia 171.012,52
Baleares 56.000,00
Cataluña 56.000,00
Galicia 56.000,00
Castilla-la Mancha 30.018,40
La Rioja 141.209,34
Murcia 2.081,59
Madrid 814,86
Canarias 87.128,60

Zur Gewinnsteuer: Massgeblich ist der Schenkungswert und nach der neuen gesetzlichen Regelung, die seit dem 17.07.2021 in Kraft ist, gilt der sogenannte „Referenzwert“ und nur wenn dieser nicht von der Katasterbehörde zur Verfuegung gestellt wird, dann gilt der Verkehrswert.

Der Verkehrswert ist durch ein Gutachten eines Architekten nachzuweisen und die Finanzbehörde könnte diesen Wert prüfen.

 

TIPP:

Nutzen Sie den Bewertungsservice unseres Hausarchitekten.

Für die Berechnung und den Steuerlastvergleich sind folgende Unterlagen der spanischen Immobilie notwendig:

  • Kaufurkunde der spanischen Immobilie + Nebenkostenrechnungen (Notar, Anwaltskosten, Grunderwerbssteuer, etc)
  • letzter Grundsteuerzahlbeleg der Gemeinde (IBI) mit dem Katasterwert

WICHTIG Spanien, Deutschland:

Wenn Sie in Deutschland ansässig sind, dann ist die Schenkung der spanischen Immobilie auch vor dem deutschen Finanzamt erklärungspflichtig unter Anrechnung der in Spanien bezahlten Schenkungssteuer.

Insiderwissen:

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und eine in Deutschland belegene Immobilie als Schenkung erhalten, dann sind Sie in Spanien schenkungssteuerpflichtig, was oftmals vergessen wird und die Fristen von 30 Tagen ab Schenkungsempfang, sind sehr kurz für die Einreichung der spanischen Schenkungssteuererklärung.

 

Bei Immobilien und Unternehmen gilt der Belegenheitsort

 


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