Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Erbschaftsteuer Spanien 2020
Erbschaftsteuererklärung, Modell 650
Steuererklärung 650 Spanien für Nichtsteueransässige mit einer Ferienimmobilie in Spanien, Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Barcelona, Madrid.
Wir stehen Ihnen mit unserem Kompetenzwissen im spanischen Erbschaftsteuerrecht, Erbschaftsteuer der Regionen (Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona, Valencia, Malaga, Madrid) zur Verfügung.
Bislang musste eine Erbschaft eines Nichtsteuerresidenten, der eine Ferienimmobilie in Spanien hatte, stets bei der Finanzbehörde in Madrid steuerlich erklärt, und mit den Unterlagen in Papierform eingereicht werden.
Dies galt auch für Erbschaften oder Schenkungen, in ein in Spanien ansässiger aus Deutschland, Schweiz oder Österreich erhielt.
Ab 2018 ist die elektronische Meldung der Erbschaftsteuer in Spanien möglich.
Sie erhalten per CSV die Bestätigung der Einreichung der spanischen Erbschaftsteuer und können auch die notwendigen Unterlagen elektronisch einreichen.
RA D.Luickhardt und sein Legalium Team sorgen für die gesamte Erbschaftsabwicklung in ganz Spanien, von der Testamentserstellung, Hinterlegung bis zur Abwicklung der Erbschaft beim Todesfall und anschliessendem Verkauf der Immobilie in Spanien, inkludiert Bewertung der Immobilie und Käufersuche durch den Hausmakler von Legalium.
Erbschaftsteuererklärung Aktuell 2019
Aktuell 2019 – Entscheidung zentrales Finanzgericht
Eine wichtige Entscheidung zur Korrektur von Erbschaftsteuer Erklärungen in Spanien im Jahre 2019.
Das zentrale Finanzgericht hat entschieden, dass eine Erbschaftsteuererklärung, die nach zentralstaatlichem Recht eingereicht wurde, nicht mehr korrigiert werden kann und dann nach dem Recht zur Erbschaftsteuer in der Region eingereicht werden und entsprechend die niedrigere Besteuerung in Anspruch genommen werden kann.
Der Hintergrund ist, dass ein Kind bei einer Erbschaft von dem Vater in der spanisch staatlichen Regelung der Erbschaftsteuer nur 15.956,87 Euro Freibetrag hat und dann Steuersätze je nach Wert bis zu 34% zu zahlen sind.
Liegt die Immobilie aber beispielsweise auf Teneriffa, dann hat das Kind einen Freibetrag von 23.120 Euro und zudem eine Vergünstigung von 99,9% in der Erbschaftsteuer, folglich ist die spanische Erbschaftsteuer auf Teneriffa durch die regionale Vergünstigung nahezu „0“. Achtung: ab 01.01.2020 ist die Abschaffung der Vergünstigung in der Erbschaftsteuer geplant.
Der gleiche Fall in Mallorca würde zu einer Erbschaftsbesteuerung von 1% bis zum Immobilienwert von 700.000 Euro führen.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Witwer im Januar 2014 die staatliche Regelung angewendet, und im Jahre 2016 erst die geänderte Erklärung der Erbschaftsteuer abgegeben.
Das spanische Finanzgericht urteilt, dass der Witwer innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod die freie Wahl hatte, zu wählen, welche Erbschaftsteuer günstiger für ihn ist, die staatliche Besteuerung oder die regionale.
Der Witwer wählte die staatliche Besteuerung und hatte die Option auf die günstigere regionale Erbschaftsteuer nicht mehr rechtzeitig ausgeübt.
Daran sehen Sie, dass eine dauerhafte und richtige Beratung bei einer Erbschaft in Spanien, zu wesentlichen Vergünstigungen in der Erbschaftsteuer führt.
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