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Erbteilung, Erbschaftsteuer – Streit unter Erben

 

Erben von Immobilien in Spanien

 

Ein typischer Fall ist es, dass es 3 Kinder gibt, die eine Immobilie auf Teneriffa und eine auf Mallorca erben. Ein Erbe unternimmt nichts, ein anderer möchte alles schnellstmöglich verkaufen und der Dritte möchte alles behalten.

Wichtig

War der Verstorbene spanischer Staatsbürger und hat keine Rechtswahl, gilt spanisches Erbrecht.

War der Verstorbene ein deutscher Staatsbürger und hat er keine Rechtswahl getroffen, dann gilt deutsches Erbrecht.

Im deutschen und im spanischen Erbrecht, gibt es die Erbauseinandersetzung, die wegen fehlenden Einigung, auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Doch wie es mit der Erbschafssteuer in Spanien, die in Spanien abzuführen ist, wenn die Immobilien dort liegen, selbst wenn die Erben in Deutschland leben?

Tipp

Da die Erbschaftsteuer in Spanien regional verschieden geregelt ist, ist bei einer Immobilie auf Mallorca und Teneriffa, dort die Erbschaftssteuererklärung einzureichen, wo der Großteil des Nachlassvermögens liegt.
NICHTRESIDENTEN SPANIEN: War der Verstorbene nicht steuerlich ansässig in Spanien und auch nicht die Erben, dann ist die Erbschaftssteuererklärung in Madrid beim Finanzamt abzugeben, nach dem regionalen Recht, wo das größere Nachlassvermögen liegt.

 

Vorgehensweise, wenn ein Erbe nichts unternimmt und die 6 monatige Erbschaftssteuerzahlfrist droht zu verstreichen?

  • Antrag auf Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis in Deutschland
  • Erbschaftssteuererklärung Spanien:
  • Der Erbe, der steuerlich erklären möchte, reicht seine eigene Erbschaftssteuererklärung ein.
  • Die Werte der Immobilien, werden nach dem steuerlichen Verkehrswert bemessen, wenn dieser höher ist, als der Kaufpreis.
In Spanien ist die notarielle Erbschaftsannahme durchzuführen, obgleich das deutsche Erbrecht anzuwenden ist. Wenn ein Erbe nicht freiwillig zum Notar erscheint, gilt der Art.1005 spanisches Zivilgesetzbuch, es wird eine stillschweigende Erbschaftsannahme vermutet. Erst danach ist der Weg frei, zu einer Miteigentumsauflösungsklage nach Art.392 CC, da davor nur eine Erbengemeinschaft besteht.

Häufiger Fehler:

Es ist in der Praxis feinsinnig zu unterscheiden, zwischen einer Miteigentumsgemeinschaft an einer Immobilie oder einer Erbengemeinschaft mit abstrakten Rechten der Erben am gesamten Nachlassvermögen. Besteht der Nachlass nur aus einer Immobilie, dann ist diese Feinunterscheidung nicht erforderlich.

Artículo 1005

Cualquier interesado que acredite su interés en que el heredero acepte o repudie la herencia podrá acudir al Notario para que éste comunique al llamado que tiene un plazo de treinta días naturales para aceptar pura o simplemente, o a beneficio de inventario, o repudiar la herencia. El Notario le indicará, además, que si no manifestare su voluntad en dicho plazo se entenderá aceptada la herencia pura y simplemente.

„Jeder Interessent, der sein Interesse daran nachweist, dass der Erbe die Erbschaft annimmt oder ablehnt, kann sich an den Notar wenden, damit dieser dem Anrufer mitteilt, dass er über eine Frist von dreißig Kalendertagen verfügt, um die Erbschaft anzunehmen oder die Erbschaft auszuschlagen. Der Notar weist auch darauf hin, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn der Erbe den Willen zum Ausschlagen nicht ausdrücklich erklärt.

 

Erbauseinandersetzungsklage nach deutschem Erbrecht

Im deutschen Erbrecht richtet sich die Klage auf eine Erbauseinandersetzung nach Art.2042 BGB und Art.750 BGB und für jede Teilungsklage muss ein Teilungsplan vorgelegt werden.

Ein typisches Beispiel für den Klagetenor ist:

 

Namens und in Vollmacht des Klägers kündigen wir für die mündliche Verhandlung folgende Anträge11 an:

1. Die Beklagte wird verurteilt, zur Auseinandersetzung des Nachlasses5 nach , verstorben am in seine Zustimmung zu dem folgenden Teilungsplan4 8 11 12 zu erklären:
a) Das bei der Bank befindliche Kontoguthaben unter der Nr. wird an den Kläger zu 1/3, an die Beklagte zu 1/3 und an zu 1/3 ausgekehrt.
b) Das nachlassgegenständliche Meißner Porzellan mit Zwiebelmuster wird wie folgt verteilt:
a. Kläger: 4 Kuchenteller, 4 Untertassen, 4 Tassen
b. Beklagte: 4 Kuchenteller, 4 Untertassen, 4 Tassen
c. :4 Kuchenteller, 4 Untertassen, 4 Tassen
c) Die nachlassgegenständlichen drei Kraniche aus Marmor mit der Bezeichnung „Drillinge“ erhält der Kläger.
2. Hilfsweise,9 für den Fall, dass das Gericht die Anordnung zu Gunsten des Klägers für unwirksam erachtet, wird wie folgt beantragt:
Die Beklagte wird verurteilt, zur Auseinandersetzung des Nachlasses nach , verstorben am in seine Zustimmung zu dem folgenden Teilungsplan4 8 11 12 zu erklären:
a) Das bei der Bank befindliche Kontoguthaben unter der Nr. wird an den Kläger zu 1/3, an den Beklagten zu 1/3 und an zu 1/3 ausgekehrt.
b) Das nachlassgegenständliche Meißner Porzellan mit Zwiebelmuster wird wie folgt verteilt:
d. Kläger: 4 Kuchenteller, 4 Untertassen, 4 Tassen
e. Beklagte: 4 Kuchenteller, 4 Untertassen, 4 Tassen
f. :4 Kuchenteller, 4 Untertassen, 4 Tassen
c) Die nachlassgegenständlichen drei Kraniche werden wie folgt verteilt:
a. Kläger: Kranich 1
b. Beklagte: Kranich 2
c. : Kranich 3
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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