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Testament in Spanien in Corona Zeiten

 

Das Testament in Spanien hat seit der europäischen Erbrechtsverordnung, die am 17.08.2015 in Kraft trat, an Wichtigkeit gewonnen.

Mittlerweile ersetzt das in Spanien erstellte Testament das europäische Nachlasszeugnis.

Das spanische Testament wird von unserer Kanzlei in Spanien auf deutsch und spanisch vorbereitet und nach einer notariellen Beurkundung beim Innenministerium hinterlegt, so dass es nach dem Todesfall auffindbar ist und mit der Herausnahme aus der Verwahrung ein europäisches Nachlasszeugnis oder auch Erbschein in Spanien ersetzt.

Praxisfall:

Verstirbt der deutsche Staatsbürger, der auf Teneriffa lange Jahr gelebt hat, ohne Testament, dann gilt das gesetzliche spanische Erbrecht und es muss ein aufwändiges Verfahren mit Zeugen zur Feststellung der Erben durchgeführt werden.

Hatte der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament auf Teneriffa erstellt, dann bleibt den Erben das Erbenfeststellungsverfahren erspart und es kann direkt die Erbschaftsannahme durchgeführt werden, und wenn es eine Immobilie gibt, diese in Besitz genommen werden, oder verkauft werden.

Auch zu Corona Krisen Zeiten bieten wir Ihnen den Service der Testamentserstellung auf Teneriffa an.

Da die Corona Krise in Spanien zum Ausruf des Alarmzustandes geführt hat, gibt es nunmehr nach dem Art.701 CC, spanischen Zivilgesetzbuch auch die Möglichkeit ohne notarielle Beurkundung ein Nottestament zu erstellen.

Es ist ein Testament, welches nicht einmal schriftlich erstellt werden muss und der Notar muss auch nicht anwesend sein, sondern nur 3 Zeugen, die älter als 16 Jahre alt sind.

Die Zeugen dürfen nicht als Erben oder Vermächtnisnehmer ernannt werden.

Letztlich bleibt zu bemerken, sollte der Testamentsersteller nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ende der Epidemie verstorben sein, dann ist innerhalb von 3 Monaten das Testament schriftlich notariell zu beurkunden, um die Wirksamkeit zu erhalten.


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