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Spanisches Bankkonto in der Erbschaft

 

Stand: 10.01.2023

RA D.Luickhardt, deutsch-spanischer Rechtsanwalt und Steuerberater informiert Sie zur Kontofreischaltung und Erbschaftsteuer in Spanien

In der Praxis häufig sind die Fälle, dass bei einer Erbschaft in Spanien ein Bankkonto existiert, welche in Spanien der Pflicht zur Erbschaftsteuer unterliegt und damit eine Kontoverfügung erst nach Erbschaftsabwicklung in Spanien mit entsprechender Erbschaftsteuererklärung in Spanien erledigt ist.

 

Service

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Problem Bankkonto in Spanien

Ein Bankkonto in Spanien besteht meist zu Gunsten von 2 Ehegatten und hier hat jetzt die Rechtsprechung zur Schenkungsteuer DGT 21.05.2019 aufgezeigt, wie diese Bankkonten einzuordnen sind.

 

Bankkonto in Spanien Arten

  1. Eigentümer des Bankkontos ist ein Ehegatte und der andere Ehegatte hat nur eine Vollmacht und Verfügungsgewalt, die mit dem Tod eines Ehegatten erlischt.
  2. Eigentümer des Bankkontos sind beide Ehegatten.

 

Erbschaft Bankkonto

Sollte im Falle a. der Eigentümer des Bankkontos versterben, ist der Ehegatte nur im Rahmen der Erbfolge berechtigt, auf das Konto zuzugreifen, sollte er Alleinerbe sein.

Sollten im Falle b. beide Ehegatten Eigentümer des Bankkontos sein, dann fiele 50% des Bankkontos in den Nachlass, doch vom Tode an, kann auch der andere Ehegatten nicht mehr über das Geld verfügen.

Daraus ist ersichtlich, dass es stets zu empfehlen ist, dass Bankkonten nur für einen Ehegatten im Alleigentum stehen, um diese Probleme bei der Erbschaft eines spanischen Bankkontos zu vermeiden.

Diese Problematik der doppelten Eigentümergemeinschaft kann sich zu Lebzeiten noch steuerlich verschlimmern, und eine Schenkung mit spanischer Schenkungsteuerpflicht unbewusst durch die Ehegatten vollzogen werden.

 

Schenkung in einem spanischen Bankkonto

Sie haben ein Bankkonto mit dem Ehegatten zusammen und der Ehegatte zahlt seine Rente auf diesem Bankkonto ein.

Ist dies eine Schenkung ?

Nach Art.3.1.b spanisches Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ist eine Schenkung gegeben, wenn ohne Gegenleistung Güter oder Rechte zu Lebzeiten erworben werden, hier die Rentenzahlung auf das gemeinsame Bankkonto, welche damit zu 50% der Ehefrau durch Schenkung stillschweigend übertragen würde.

Gehört wie unter b. oben, das Bankkonto beiden Ehegatten, dann käme es durch die Renteneinzahlung des Ehegatten auf das gemeinsame Bankkonto zu einer Schenkung gegenüber der Ehefrau.

Dies kann eine erhebliche Steuerpflicht in der Schenkungsteuer auslösen, wenn das Bankkonto in Barcelona oder Mallorca ist, wo es keine Schenkungsteuerfreibeträge gibt, wogegen auf Teneriffa wäre mit der 99,9 % Freistellung in der Schenkungsteuer für Ehegatten kein steuerliches Problem ersichtlich wäre.

Nichtsdestotrotz kann es bei einem Erbfall mit enterbten und pflichtteilsberechtigen Kindern aus erster Ehe regelmässig Probleme geben, da das Eigentum des Bankguthabens und die Einzahlungen und Auszahlungen die Zuordnung zu einem Ehegatten schwierig gestalten und damit Streit mit den Pflichtteilsberechtigten um die Höhe der Nachlassmasse entstehen kann.


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