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Erbschaftsteuer sparen in Spanien

 

Erbvertrag und Erbschaftsteuer sparen

 

Mit der aktuellen Entscheidung vom DGRN vom 24.07.2019 ist auch für ausländische Steuerresidenten in Spanien die Anwendung eines Erbvertrages nach dem besonderen Erbrecht von Mallorca, Ibiza, Formentera, Katalonien (Barcelona, Tossa de Mar, Sitges, Tortosa, Palamos, Girona), Aragon, Galizien möglich. Damit kann Erbschaftsteuer gespart werden, vor allen Dingen auf Mallorca.

Dieses Erbschaftsteuersparmodell ist nur in bestimmten Regionen in Spanien zulässig, da diese Regionen traditionell ihr eigenes Erbrecht, sogenanntes Foralrecht, anwenden.

Bislang galt dies nur für spanische Bürger, die in dieser Region mindestens 5 Jahre gelebt haben und die sogenannte vecindad civil erlangt haben.
Jetzt sollen auch EU Bürger wie Deutsche und Österreicher dieses Recht in Anspruch nehmen können.

 

Warum spart man die spanische Erbschaftsteuer?

Die gesetzliche Funktionsweise ist, dass ein gesetzlicher Erbe auf sein Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten verzichtet und eine Schenkung dafür erhält. Diese Schenkung wird aber steuerlich nicht wie eine Schenkung behandelt, sondern wie eine Erbschaft und der Erbschaftsteuer unterworfen, die wesentlich günstiger ist, als die Schenkungsteuer.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Katalonien (Barcelona, Tarragona, Tortosa):

Freibetrag für Ehegatten und Kinder 100.000 EUR und 500.000 EUR für die Immobilie des Erstwohnsitzes, maximal 95% des Immobilienwertes; zzgl die Vergünstigung der Steuerzahllast von 99% absteigend, je nach Nachlasshöhe.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Galizien:

Freibetrag Ehegatten, Kinder 100% bis zum Nachlasswert von 400.000 EUR.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Aragon

Freibetrag von 150.000 EUR mit Vergünstigung von 65% bei dem Nachlasswert bis zu 100.000 EUR über diesen Wert, und einen Freibetrag von 97% des Immobilienwertes des Erstwohnsitzes, bis zum Betrag von 127.000 EUR.

 

Beispiel Erbschaftsteuer Mallorca

In der Schenkungsteuer gibt es keinen Freibetrag, aber in der Erbschaftsteuer gibt es den persönlichen Freibetrag für Kinder und Ehegatten von 25.000 Euro und bis zu 700.000 EUR Nachlasswert fällt nur eine Erbschaftsteuer von 1% an.

 

Schenkung Mallorca / Deutschland

 

Besteuerung einer Schenkung – Schenkungsteuer

RA D.Luickhardt, spezialisierter Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und Spanien für Erbrecht, Schenkung und entsprechende steuerrechtliche Gestaltung mit Zulassung als Steuerberater in Spanien, informiert und begleitet Ihre Nachlassplanung und Vermögensplanung auf Mallorca, Teneriffa, Barcelona, Madrid und Gran Canaria.

 

TIPP AKTUELL 2022

Schenkungsteuer sparen Mallorca – Steuerresidenten

Das Mallorquinische Recht ist auch auf Ausländer anwendbar, die dauerhaft auf Mallorca leben, es kann eine Schenkung unter Pflichtteilsverzicht  durchgeführt werden.

Sie wird als donacion universal oder definicion beschrieben (Art.8-13, 50, 51 Gesetzbuch Balearen)

Steuervorteil: 1% Steuerlast bis 700.000 EUR, statt 7% auf das Schenkungsvermögen. 

WICHTIG:

Da diese besonderen Schenkungen als Veräusserungen auf den Todesfall für den Schenker definiert wurden, wurde die Gewinnsteuer freigestellt, und diese Freistellung  wurde mit der aktuellen Gesetzgebung seit dem 11.07.2021 verbunden mit einer Haltefrist von 5 Jahren für den Beschenkten.Die Mallorca Schenkung wird als Erbvertrag juristisch umgesetzt.

 

 

Tabelle Schenkungsteuer

 

Besteuerungsgrundlage

bis EUR
Grundlage Rest

EUR
Grundlage Rest

bis EUR
Steuersatz

%
0,00 0,00 8.000,00 7,65
8.000,00 612,00 8.000,00 8,50
16.000,00 1.292,00 8.000,00 9,35
24.000,00 2.040,00 8.000,00 10,20
32.000,00 2.856,00 8.000,00 11,05
40.000,00 3.740,00 8.000,00 11,90
48.000,00 4.692,00 8.000,00 12,75
56.000,00 5.712,00 8.000,00 13,60
64.000,00 6.800,00 8.000,00 14,45
72.000,00 7.956,00 8.000,00 15,30
80.000,00 9.180,00 40.000,00 16,15
120.000,00 15.640,00 40.000,00 18,70
160.000,00 23.120,00 80.000,00 21,25
240.000,00 40.120,00 160.000,00 25,50
400.000,00 80.920,00 400.000,00 29,75
800.000,00 199.920,00 exceso 34,00

Tipp:

Eine Erbschaft wird auf Mallorca wesentlich niedriger besteuert.

Nachlassvermögen: 1.000.000,00 EUR
Hausrat vernachlässigt in diesem Beispiel, normalerweise wären 3% zu addieren.
Freibetrag Sohn: 25.000,00 EUR
Besteuerungsgrundlage: 975.000,00 EUR
Erbschaftsteuer Mallorca: 29.000,00 EUR
Vergünstigung: nicht anzuwenden, da die Vergünstigung die Besteuerungsgrundlage überschreiten würde.

 

Besteuerungsgrundlage (EUR)

bis EUR
Steuerzahlbetrag

EUR
Grundlage Rest (EUR)

bis EUR
Steuersatz

%
0 0 700.000 1
700.000 7.000 300.000 8
1.000.000 31.000 1.000.000 11
2.000.000 141.000 1.000.000 15
3.000.000 291.000 Weiter 20

Schenkungsteuer in Deutschland

Da der Beschenkte in Deutschland lebt, muss er die Schenkung aus Mallorca auch in Deutschland versteuern und er kann seinen Freibetrag von 400.000,00 EUR nutzen, bleibt eine Steuerlast von 90.000,00 EUR

Die Schenkungsteuer aus Mallorca kann angerechnet werden, folglich bliebe eine Steuerlast in Deutschland von 20.000,00 EUR.

Die Erbschaftsteuer wäre in Deutschland mit 90.000,00 EUR identisch, folglich wäre in Deutschland steuerlich die Erbschaft oder Schenkung gleichrangig, aber in Mallorca können Sie wesentliche Schenkungsteuer sparen.

 

Tipp Steuer sparen

Wenn Sie weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zahlen wollen, dann kann die Immobilie in eine deutsche Gmbh oder spanische SL eingebracht werden.

Im vorliegenen Falle, wurde die Immobilie eingebracht, ohne das Kapital zu erhöhen, als Reserve.
Grunderwerbsteuer fällt keine an.

Es ist die Dokumentensteuer anzuwenden, die in Mallorca 1,0% beträgt, doch auch hier gilt zur Zeit eine steuerliche Freistellung.

Oft übersehen wird die gemeindliche Wertzwachssteuer, Plusvalia, diese fällt bei der Einbringung von Immobilienvermögen in eine GmbH oder spanische SL an, aber kann mittlerweile auch teilweise angefochten werden, da die Berechnungsformel als verfassungswidrig erklärt wurde, wenn unentgeltlich verfügt wird.

Es fällt bei der Einbringung keine Schenkungsteuer auf Mallorca ein, da die Anteilswerte an der GmbH oder SL sich erwerben.

Eine SL oder eine Gmbh sind juristische Personen, die nicht durch Tod erlöschen, und folglich könnte nur der Anteilsübergang bei Erbschaft versteuert werden, deshalb empfehlen wir die Doppelstöckigkeit, sprich schon beim Immobilienkauf auf Mallorca kauft die spanische SL und diese wurde durch die deutsche GmbH gegründet.

 

 


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